Reha im Ausland beantragen

Als ich zum ersten Mal eine Reha für unsere Tochter im Ausland beantragen wollte, hatte ich keine Ahnung, wo ich anfangen sollte. Viele der folgenden Hinweise habe ich erst durch Gespräche mit anderen Eltern erfahren. Vielleicht ersparen sie der einen oder dem anderen etwas Zeit und Nerven.

Warum überhaupt eine Reha im Ausland?

Insbesondere in der Slowakei gibt es Einrichtungen, die für Kinder mit komplexen Behinderungen sehr bekannt sind. Die Therapieangebote sind oft umfangreicher als in vielen deutschen Einrichtungen, die Therapiedichte ist höher (mehr Therapien pro Tag und an mehr Tagen in der Woche) und teilweise arbeiten mehrere Therapeutinnen oder Therapeuten gleichzeitig mit dem Kind.

Wann wird eine Reha genehmigt?

Entscheidend für die Krankenkasse sind vor allem drei Faktoren: die Rehabilitationsbedürftigkeit, also warum ambulante Angebote nicht ausreichen und eine Reha notwendig ist, die konkreten Rehabilitationsziele sowie die Rehabilitationsprognose. Die Ziele müssen dabei keine großen Meilensteine sein. Auch der Erhalt vorhandener Fähigkeiten oder die Verhinderung einer Verschlechterung können wichtige Rehabilitationsziele sein.

In der Regel füllt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt das entsprechende Formular aus. Trotzdem lohnt es sich, sich vorher selbst Gedanken über diese Punkte zu machen und sie gemeinsam zu besprechen.

Wie erhöhe ich die Chancen auf eine Genehmigung in der Wunscheinrichtung?

Was meiner Erfahrung nach am wichtigsten ist, wenn man Leistungen der Krankenkasse oder anderer Kostenträger beantragt: dranbleiben. Sich nicht von einem ersten Nein entmutigen lassen. Oder von Aussagen wie „Dafür ist die Rentenversicherung zuständig.“ Oder „Eine Reha im Ausland ist leider nicht möglich.“ Es lohnt sich, solche Aussagen zu hinterfragen, sich selbst zu informieren und anschließend noch einmal nachzuhaken.

Darüber hinaus können folgende Punkte helfen:
– Prüfen, ob die Krankenkasse bereits einen Rahmenvertrag mit einer Einrichtung im Ausland hat.
– Falls kein Rahmenvertrag besteht, lohnt es sich, die Vorteile der Wunscheinrichtung gut begründen zu können. Falls die Krankenkasse auf deutsche Einrichtungen verweist, kann man nach vergleichbaren Einrichtungen fragen. Meinem Wissen nach gibt es diese häufig nicht.
– Einen Kostenvoranschlag der Einrichtung beifügen. Rehas im Ausland sind trotz höherer Therapiedichte häufig nicht teurer und teilweise sogar kostengünstiger.
– Wenn möglich eine ärztliche Stellungnahme oder alternativ ein persönliches Begleitschreiben beilegen. Je fundierter die Reha selbst und die Wahl der Einrichtung begründet sind, desto besser.

Was tun bei einer Ablehnung?

Auch wenn eine schriftliche Ablehnung kommt, muss das noch nicht das Ende sein. Wichtig ist zunächst herauszufinden, warum der Antrag abgelehnt wurde. Dabei kann es hilfreich sein, Akteneinsicht zu beantragen. Beim Einlegen eines Widerspruchs sollte die Widerspruchsfrist im Blick behalten und der Widerspruch gut begründet werden.

Alles in allem sind die Chancen mit einer guten Begründung der Reha und der gewählten Einrichtung, den richtigen Unterlagen und etwas Hartnäckigkeit oft besser, als man zunächst vielleicht denkt.